Ratgeber

Bewerbung und Datenschutz: Ihre Rechte nach DSGVO

Speicherung, Löschung, Auskunft: Was Arbeitgeber mit Ihren Daten dürfen – und was Sie einfordern können.

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Ihre Bewerbung enthält sensible Daten – die DSGVO gibt Ihnen Kontrolle darüber, auch nach der Absage.

Was Arbeitgeber dürfen

  • Speichern: Für das Verfahren ja, danach meist sechs Monate (AGG-Fristen).
  • Weitergeben: Nur mit Ihrer Einwilligung – etwa in den Talentpool.
  • Ablehnen: Eine Absage löscht nichts automatisch – fordern Sie Löschung ein.

Ihre Rechte

  • Auskunft: Welche Daten sind gespeichert? Antwort innerhalb eines Monats.
  • Löschung: Nach Verfahren und Fristen – schriftlich verlangen.
  • Widerruf: Einwilligungen (Talentpool) jederzeit zurückziehen.

Bewahren Sie jede Bewerbung als Fassung auf – bei Streit zählt der Nachweis.

Häufige Fragen

Daten im Talentpool lassen?

Nur bei echtem Interesse – und mit Widerrufsrecht im Hinterkopf.

Foto zurückfordern?

Löschung umfasst alle Daten – inklusive Foto und Anhänge.

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