Ratgeber
Bewerbung und Datenschutz: Ihre Rechte nach DSGVO
Speicherung, Löschung, Auskunft: Was Arbeitgeber mit Ihren Daten dürfen – und was Sie einfordern können.
Ihre Bewerbung enthält sensible Daten – die DSGVO gibt Ihnen Kontrolle darüber, auch nach der Absage.
Was Arbeitgeber dürfen
- Speichern: Für das Verfahren ja, danach meist sechs Monate (AGG-Fristen).
- Weitergeben: Nur mit Ihrer Einwilligung – etwa in den Talentpool.
- Ablehnen: Eine Absage löscht nichts automatisch – fordern Sie Löschung ein.
Ihre Rechte
- Auskunft: Welche Daten sind gespeichert? Antwort innerhalb eines Monats.
- Löschung: Nach Verfahren und Fristen – schriftlich verlangen.
- Widerruf: Einwilligungen (Talentpool) jederzeit zurückziehen.
Bewahren Sie jede Bewerbung als Fassung auf – bei Streit zählt der Nachweis.
Häufige Fragen
Daten im Talentpool lassen?
Nur bei echtem Interesse – und mit Widerrufsrecht im Hinterkopf.
Foto zurückfordern?
Löschung umfasst alle Daten – inklusive Foto und Anhänge.